Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
Begünstigt sind Arbeits- und Fahrtkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, nicht jedoch Material. Reinigung, Gartenpflege oder Wartung zählen, der neue Kühlschrank nicht. Wichtig ist stets eine ordentliche, nachvollziehbare Rechnung.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
Anna aus Köln ließ ihr Bad modernisieren. Dank sauberer Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und unbarer Zahlung erhielt sie eine spürbare Steuerermäßigung. Ausgaben wurden planbarer, und sie erzielte sofort messbare finanzielle Entlastung.